Hausregeln

Hier findest du die unsere Bedingungen um die Qualität unserer Häuser aufrecht zu erhalten. Nur mit diesen Regeln die wir über die Jahre verfeinert haben eine tolle Urlaubserfahrung für jeden Möglich. 

1. Vertragsabschluss

Der Mietvertrag über das anliegend beschriebene Ferienhaus ist verbindlich geschlossen, wenn die Anzahlung in Höhe von 50% des Gesamtmietpreises geleistet wurde. Das Ferienhaus wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke (keine Parties oder Veranstaltungen ohne Absprache) vermietet und darf nur mit der angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden.

2. Mietpreis und Nebenkosten

In dem vereinbarten Mietpreis sind pauschal berechnete Nebenkosten (z.B. für Müll, Wasser) sowie ein Ruderboot enthalten. Gesonderte Kosten stellen Stromkosten nach Verbraucht dar. Hausreinigung pauschal sowie Bettwäsche und Handtücher pro Person können gesondert gebucht werden und werden gesondert berechnet. Eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamtpreises ist bei Vertragsschluss fällig. Die Restzahlung ist spätestens 4 Wochen vor Mietbeginn zu leisten.

3. Kaution

Haben die Vertragsparteien eine Kaution vereinbart, zahlt der Mieter an den Vermieter eine Sicherheit für überlassene Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände bei Ankunft in Höhe von 500 EURO, wahlweise Vorlage der Kreditkarte.

4. Mietdauer und Inventarliste

Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 16.00 Uhr in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. Der Mieter wird gebeten, unmittelbar nach seiner Ankunft die im Mietobjekt dieses auf Mängel untersuchen und spätestens an dem der Ankunft folgenden Tag dem Vermieter oder der von diesem benannten Kontaktperson mitzuteilen.

Das Entfernen – auch das nur zeitweise Entfernen – von Gegenständen aus der Wohnung ist strengstens untersagt.

Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 10.00 Uhr geräumt in besenreinem Zustand übergeben. Dabei hat der Mieter noch folgende Arbeiten selbst zu erledigen: 

  1. Haus aufräumen wie vorgefunden und Besenrein hinterlassen

  2. abziehen der Bettwäsche

  3. Spülen des Geschirrs und ausräumen der Spülmaschine, sowie Reinigung der Außenküche

  4. Innenreinigung der Boote und ordentliches Festmachen

  5. Fegen der Sauna und Entleerung von Wasserbehältern

  6. Entleeren der Mülleimer und Entsorgung von Glas und Papiermüll in den Containern der Komune. 

5. Rücktritt durch den Mieter

Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in Höhe der Anzahlung zu leisten. Nach 4 Wochen ist die volle Reisebetrag zu entrichten. Wir weisen darauf hin, das es immer sinnvoll ist eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Dieses liegt dann in den Pflichten des Mieters. Gerne helfen wir Ihnen mit Unterlagen zu einer geeigneten Versicherung weiter.

Bei Stornierungen bis 4 Wochen vor Anreise biete ich dir:

1. einfach stornieren: Anzahlung wird einbehalten

2. Weitervermieten: 10% vom Reisebetrag pro wird einbehalten pro weitervermietbarer Nacht. Der Vermieter verpflichtet sich das Ferienhaus binnen 48 Stunden wieder auf dem Markt zu bringen.

3. Verschieben: Wenn du deine Reise verschieben musst, dann bleibt für 3 Jahre deine Anzahlung bestehen und wird bei der zukünftigen Buchung abzgl. 5% Bearbeitung angerechnet

Bei Reiseverhinderungen wegen besonderer Umstände (Krankheit, Pandemien) muss die Reise bis 8 Wochen vor Anreise verschoben werden und wird dann wie Fall 3. behandelt oder komplett storniert und wie Fall 1, behandelt.

Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint.

Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

Der Vermieter kann nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachten Stornogebühren anrechnen lassen. 

6. Kündigung durch den Vermieter

Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung und Kaution) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.

7. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.

In Spülsteine, Ausgußbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.

Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.

Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter oder ggf. die Hausverwaltung über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterläßt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.

9. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht gemäß § 536a BGB. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.).

10. Tierhaltung

Tiere, insbesondere Hunde und Katzen sind in den Ferienhäusern unter folgenden Voraussetzungen gestattet:

  1. Kein Haustier darf sich unbeaufsichtigt in dem Mietobjekt aufhalten

  2. Die Schlafzimmer sind für Haustiere gesperrt (Rücksicht auf Allergiker)

  3. Inventar des Mietobjektes dürfen nicht für die Haustiere genutzt werden (Sofas, Decken, etc.)

  4. Vor Abreise eines Haustierhalters sind sämtliche Tierrückstände vom Mieter zu entfernen (Haare, Tier-Spuren, Tierfutter, Tiergeruch) 

Nur so können wir weiterhin die seltene Möglichkeit der Haustier-Mittnahme gewährleisten. Eine Zuwiderhandlung wird mit 5000 SEK Strafgebühr und der Sonderreinigung nach Aufwand berechnet. 

10a. Rauchen innerhalb der Räume

Rauchen ist innerhalb der Räume strengstens untersagt. Bei Zuwiderhandlung wird eine Gebühr von 5000 SEK erhoben, da die Räume mit Ozon langzeitbehandelt werden müssen.

Rauchen ausserhalb der Wohnung ist in der dafür vorgesehenen überdachten Möglichkeit erlaubt.

11. Änderung des Vertrages

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie allen rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.

12. Hausordnung

Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert. Insbesondere sind störende Geräusche, namentlich lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten, die die Mitbewohner durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden. Im Haus dürfen keine Schuhe getragen werden. 

13. Rechtswahl und Gerichtsstand

Es findet schwedisches Recht Anwendung.

Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist der Gerichtsstand Göteburg.

Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Wohnsitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.