Calm Estate AB - Kurzfristiger Mietvertrag

(Für die Vermietung und Nutzung der Villa Vegby und der Villa Nabben, im Folgenden "CE" genannt)

1. Leasing & Exklusivität

Dieser Vertrag gilt für eine befristete Vermietung. Bei der Buchung hat der Mieter exklusiven Zugang zum gesamten Gelände einschließlich aller Einrichtungen. Ein Mitarbeiterhaus ist jedoch immer reserviert und fällt nicht unter die Exklusivitätsvereinbarung.

2. Buchungen & Bettenkapazität

Wir bieten das ganze Haus für Sie allein. Alle Buchungen müssen innerhalb von zwei Tagen schriftlich bestätigt werden, um gültig zu sein.

3. Einchecken & Auschecken

Check-in-Zeit: 16:00 Uhr

Check-out-Zeit: 10:00 Uhr

Ein früher Check-in oder später Check-out ist abhängig von der Verfügbarkeit und kann mit zusätzlichen Kosten verbunden sein.

• Die Schlüssel für die gebuchten Einrichtungen werden einen Tag vor dem Check-in nach Hinterlegung der Kaution in der Bordkarte ausgehändigt.

4. Begrenzung der Gästezahl und Besucherrichtlinien

Die maximal zulässige Anzahl von Gästen richtet sich nach der gebuchten Bettenkapazität. Zusätzliche Übernachtungsgäste sind nur mit schriftlicher Genehmigung zulässig. Tagesbesucher sind erlaubt, große Versammlungen oder Veranstaltungen bedürfen jedoch der vorherigen Genehmigung.

5. Stornierungen durch den Mieter

Wenn der Mieter mehr als vier Wochen vor der Ankunft storniert, wird die Kaution nicht zurückerstattet, kann aber für eine zukünftige Buchung innerhalb von drei Jahren verwendet werden (vorbehaltlich einer Verwaltungsgebühr von 5 %). Wenn die Stornierung weniger als vier Wochen vor der Ankunft erfolgt, ist die volle Zahlung erforderlich. CE wird versuchen, die stornierte Unterkunft wieder zu vermieten, und wenn dies gelingt, kann die Stornierungsgebühr reduziert werden.

6. Annullierungen durch CE

CE behält sich das Recht vor, den Vertrag zu kündigen, wenn der Mieter seine Zahlungen nicht pünktlich leistet oder gegen die Bedingungen in einer Weise verstößt, die eine weitere Vermietung unzumutbar macht. In solchen Fällen kann CE eine Entschädigung für Schäden oder finanzielle Verluste infolge der Kündigung verlangen.

7. Übergabe und Rückgabe von Eigentum

CE stellt sicher, dass alle Einrichtungen bei der Übergabe sauber, voll funktionsfähig und in gutem Zustand sind. Vor dem Check-in führen die Mitarbeiter von CE und der Mieter eine gemeinsame Inspektion durch, um den Zustand der Räumlichkeiten zu bestätigen.

Bei der Abreise muss der Mieter die Unterkunft im gleichen Zustand zurückgeben, in dem er sie übernommen hat. Wenn Reinigungsdienste gebucht wurden, umfassen diese die allgemeine Reinigung, aber der Mieter ist verantwortlich für:

• Entfernen aller persönlichen Gegenstände

• Entsorgung von Müll

• Reinigung der Küche

• Aufräumen der Gemeinschaftsräume

Die Nichteinhaltung dieser Bedingungen kann dazu führen, dass zusätzliche Reinigungsgebühren von der Kaution abgezogen werden.

8. Nutzungsregeln

Haustiere und Geräte mit hohem Stromverbrauch (z. B. Kühlwagen, Aufladen von Elektroautos) bedürfen einer vorherigen schriftlichen Genehmigung.

• Gäste müssen sich an die Hausordnung halten, sofern keine besonderen Ausnahmen schriftlich genehmigt wurden.

• Der Mieter haftet für Schäden, sofern er nicht das Gegenteil beweisen kann.

- CE behält sich das Recht vor, Gäste, die gegen die Hausordnung verstoßen , auszuschließen.

-Parken: 3 ausgewiesene Parkplätze sind vorhanden.

9. Kaution

Bei der Ankunft ist eine Kaution in Höhe von 300 € zu hinterlegen. Diese Kaution kann für folgende Zwecke verwendet werden:

Beschädigungen oder fehlende Gegenstände

Zusätzliche Reinigungsgebühren, wenn die Unterkunft übermäßig verschmutzt hinterlassen wird

Später Check-out oder nicht autorisierte Gäste

Die Kaution wird innerhalb von 7 Tagen nach dem Auschecken zurückerstattet, sofern keine Probleme auftreten.

10. Zahlungen und Kosten

• Zur Bestätigung der Buchung ist eine Vorauszahlung in Höhe von 50 % erforderlich, der Restbetrag ist 60 Tage vor Anreise fällig.

• Bei Buchungen, die weniger als 60 Tage vor Anreise getätigt werden, ist die vollständige Zahlung im Voraus zu leisten.

Vorauszahlungen sind nicht erstattungsfähig, auch nicht in Fällen höherer Gewalt.

• Die Nebenkosten (Strom, Gas, Wasser) sind inbegriffen, jedoch können den Mietern bei übermäßigem Verbrauch, z. B. durch offen gelassene Fenster bei kaltem Wetter oder unnötig laufende Duschen, zusätzliche Kosten in Rechnung gestellt werden.

11. Richtlinien zu Rauchen, Alkohol und Drogen

Das Rauchen ist in Gebäudenstrengstens verboten, kann jedoch in ausgewiesenen Außenbereichen gestattet sein.

• Der Konsum illegaler Substanzen ist auf dem Grundstück nicht gestattet.

• Alkoholkonsum ist in Maßen erlaubt, störendes Verhalten aufgrund von Alkohol wird jedoch nicht toleriert.

12. Lärm und Ruhezeiten

Aus Rücksicht auf andere Gäste und Nachbarn gilt von 22:00 Uhr bis 7:00 Uhr Nachtruhe. Während dieser Zeit sind laute Musik, laute Aktivitäten oder übermäßiger Lärm nicht gestattet.

13. Hauswirtschaft & Müllentsorgung

• Wenn Mieter sich für einen Reinigungsservice entscheiden, müssen sie dennoch persönliche Gegenstände und Müll entfernen.

• Glas-, Papier- und Metallabfälle müssen an der nächstgelegenen kommunalen Abfallstation entsorgt werden.

• Bei übermäßiger Verschmutzung oder Beschädigung des Grundstücks kann eine Strafgebühr erhoben werden.

14. Notfallkontakte und Wartung

- In dringenden Fällen (Feuer, Wasseraustritt, Stromausfall) müssen sich die Mieter unverzüglich an die Notrufnummer von CE wenden.

• Nicht dringende Wartungsanfragen sollten per E-Mail oder Telefon gemeldet werden.

15. Datenschutz und Sicherheit

Beide Parteien müssen die EU-Datenschutzgesetze GDPR einhalten. CE stellt sicher, dass alle Sicherheits- und Hygienestandards vor der Übergabe der Immobilie erfüllt sind. Die Mieter müssen alle Sicherheitsmängel melden, damit CE sie umgehend beheben kann.

16. Markenbildung und Repräsentation

Die Vertreter des Mieters kümmern sich um die Kundenbetreuung und die Reiseorganisation. CE erlaubt es dem Mieter, in der Nähe der Rezeption vorübergehend Schilder, Banner und Informationstafeln anzubringen, sofern diese wieder entfernt werden, ohne Spuren zu hinterlassen.

17. Versicherung und Haftung

CE hat eine Haftpflichtversicherung, die Schäden bis zu einer Höhe von 10 Millionen SEK abdeckt. Der Mieter muss über eine ausreichende Versicherung verfügen, die alle von ihm verursachten Schäden abdeckt.

Die Haftung ist auf Fälle von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Personenschäden beschränkt. CE ist nicht verantwortlich für verlorene oder gestohlene Gegenstände, die dem Mieter oder seinen Gästen gehören.

18. Eigentümerwechsel

Wenn CE die Immobilie verkauft, muss sich der neue Eigentümer an diese Vereinbarung halten, um sicherzustellen, dass die Rechte des Mieters unberührt bleiben.

19. Schlussbestimmungen

Dieses Dokument stellt die vollständige Vereinbarung zwischen beiden Parteien dar. Alle Änderungen müssen schriftlich erfolgen. Sollte eine Klausel ungültig sein, wird sie durch eine rechtsgültige Alternative ersetzt, ohne dass dies Auswirkungen auf den Rest der Vereinbarung hat.